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Erste legale Cannabis-Boutique mit CBD Gras in Zürich eröffnet

Veröffentlicht am 5. Mai 2019

Sechs Sorten Cannabis bietet der neue Green-Passion-Laden beim Zürcher Lochergut an. Kunden kaufen es aber nicht nur, um es zu rauchen.

Quelle: 20min.ch (13.12.2016)

Sechs verschiedene Blütensorten, Cannabis-Öl und -Pulver – dies bieten Agi Petrova und Ihr Freund im ersten Zürcher Cannabisshop an.

Die Geschäftspartner arbeiten seit mehreren Jahren an der Aufzucht von legalem Cannabis. Den Traum der Selbstständigkeit konnten sie sich nun erfüllen. Seit wenigen Wochen haben sie den ersten Green-Passion-Laden an der Badenerstrasse beim Zürcher Lochergut eröffnet.

«Das Konzept unseres Ladens ist in Zürich einzigartig – wir bieten diverse Formen des legalen Cannabis an», so die 22-jährige Verkäuferin Petrova. Dabei handle es sich um biologische Produkte aus Schweizer Anbau.

Die Kunden würden die Blüten zum Beispiel rauchen, damit kochen oder benutzten das Öl für ein Bad – «die Anwendungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig». Das Feedback sei bis jetzt sehr positiv: «Wir haben Kunden im Alter von 18 bis 84 Jahren», sagt Petrova.

THC-Wert unter einem Prozent

Es habe aber auch schon Kunden gegeben, die sich beschwert hätten, dass sie nicht geflasht gewesen seien. Grund dafür ist der tiefe THC-Wert, der unter einem Prozent sein muss, damit das Produkt legal verkauft werden kann. «Wir wollen auch kein Kifferladen sein», so Petrova. Daher biete man auch nur das Rohprodukt und keine Rauch-Accessoires an. «Wir wollen die Angst nehmen von der bösen Droge», sagt Petrova. Im Fokus stehe daher stets der Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD).

So ist das Motto auch «Alles, was das CBD-Herz beegehrt».

Kunde muss auf Untersuchung bestehen

Das Cannabis mit einem THC-Gehalt unter einem Prozent ist zwar legal, führt aber bei einer Polizeikontrolle trotzdem zu einer Untersuchung: «Wir können aufgrund des Geruchs und Aussehens nicht beurteilen, wie hoch der THC-Gehalt ist», sagt Judith Hödl von der Stadtpolizei Zürich. Wenn die Person jedoch angebe, dass es sich dabei um weniger als ein Prozent handle, müsse man ein ordentliches Verfahren beim Stadtrichteramt einleiten. Somit können wir keine Ordnungsbusse mehr von 100 Franken ausstellen.

«Ergibt die Untersuchung einen THC-Wert von über einem Prozent, kommt es beim Stadtrichteramt zu einer Verzeigung», so Hödl. Neben einer Busse würde dann auch die Analysekosten in Rechnung gestellt werden. «Liegt der Wert unter einem Prozent, wird das Verfahren durch den Stadtrichter eingestellt und über die Rückgabe des sichergestellten Cannabis entschieden», sagt Hödl. Diese Regelung werde im ganzen Kanton Zürich so angewendet.

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