Reisen mit CBD: was erlaubt ist und worauf Du achten musst

Was beim Reisen mit CBD-Produkten rechtlich gilt: Ausfuhr und Einfuhr in der Schweiz, THC-Grenzwerte in Nachbarländern mit Fundstelle, Regeln für Flüssigkeiten und Geräte mit Akku im Handgepäck und welche Unterlagen Du mitführen solltest.

Reisen mit CBD: was erlaubt ist und worauf Du achten musst

Für Reisen mit CBD gibt es keine einheitliche Regel. In der Schweiz sind Hanfprodukte unter 1,0 % Gesamt-THC kein Betäubungsmittel. Sobald Du die Grenze überquerst, gilt das Recht des Ziellandes, bei Flügen mit Umsteigen auch das Recht des Transitlandes. Die meisten Nachbarländer haben tiefere THC-Grenzwerte als die Schweiz. Dazu kommen die Regeln der Sicherheitskontrolle am Flughafen für Flüssigkeiten und Geräte mit Akku.

CBD im Flugzeug mitnehmen: was entscheidet

Für CBD gibt es keine eigene Regel der Luftfahrt. Ob die Mitnahme im Flugzeug möglich ist, entscheiden zwei Fragen. Die erste Frage betrifft das Recht: Ist das Produkt im Abflugland, im Transitland und im Zielland erlaubt? Die zweite Frage betrifft die Sicherheit: Erfüllt das Produkt die Regeln für Flüssigkeiten, Akkus und Gefahrgut?

Die erste Frage ist die wichtigere. Ein CBD Öl mit 0,8 % THC ist in der Schweiz kein Betäubungsmittel. In Deutschland oder Österreich liegt es über dem dortigen Grenzwert von 0,3 %. Das Merkblatt der Schweizer Bundesbehörden zu CBD-Produkten weist ausdrücklich darauf hin, dass wegen strengerer Vorschriften und anderer THC-Grenzwerte im Ausland eine Strafverfolgung droht (Merkblatt Produkte mit CBD, Version 8.0, Stand 1. Mai 2025). Die Schweizer Regel im Detail erklärt der Artikel zur 1-%-Regel in der Schweiz.

CBD bei der Flughafenkontrolle

Am Flughafen gibt es zwei verschiedene Kontrollen. Die Sicherheitskontrolle prüft das Handgepäck auf verbotene Gegenstände, Flüssigkeiten und Gefahrgut. Der Zoll prüft beim Grenzübertritt, welche Waren ein- oder ausgeführt werden.

Für Betäubungsmittel ist an der Schweizer Grenze das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zuständig. Laut BAZG wirken die Zollstellen bei der Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Betäubungsmitteln mit. Stellen sie einen Verstoss fest, ziehen sie die zuständige Behörde bei, zum Beispiel Swissmedic oder die Polizei. Für CBD-Produkte unter 1,0 % Gesamt-THC greift das Betäubungsmittelrecht in der Schweiz nicht. Im Zielland kann das anders sein. Dort entscheidet die Behörde nach eigenem Recht, auch über eine Beschlagnahmung.

CBD Liquid im Flugzeug und Geräte mit Akku

CBD Liquids, Vape Pens und Einweg-Vapes unterliegen am Flughafen denselben Regeln wie andere Flüssigkeiten und elektronische Geräte. Am Flughafen Zürich gilt laut Flughafen (abgerufen am 23. Oktober 2026):

  • Bei Abflug ab Zürich dürfen Flüssigkeiten in Behältern bis 2 Liter ins Handgepäck.
  • Für Transferpassagiere gilt weiterhin die Grenze von 100 ml pro Behälter in einem 1-Liter-Beutel.
  • Akkus, Batterien, Powerbanks und E-Zigaretten müssen ins Handgepäck.
  • Powerbanks sind auf zwei Stück mit je höchstens 100 Wh begrenzt.

Andere Flughäfen und Fluggesellschaften haben eigene Regeln. An vielen Flughäfen gilt die Grenze von 100 ml für alle Passagiere. Prüfe die Regeln für Deinen Abflug- und Rückflughafen vor der Reise. Ein Vaporizer oder Vape Pen mit Akku gehört in jedem Fall ins Handgepäck und nicht in den Koffer. Eine Übersicht über Geräte und Kartuschen findest Du in der Kategorie CBD Vape.

CBD Öl auf Reisen

CBD Öl ist bei der Sicherheitskontrolle eine Flüssigkeit. Ein Fläschchen mit weniger als 100 ml erfüllt auch an Flughäfen, an denen noch die alte Flüssigkeitsregel gilt, die Vorgabe für das Handgepäck. Es muss dann zusammen mit den anderen Flüssigkeiten in den 1-Liter-Beutel.

Rechtlich ist beim Öl der THC-Gehalt entscheidend. Vollspektrum-Öle enthalten neben CBD auch weitere Hanfinhaltsstoffe und etwas THC. In der Schweiz ist das bis unter 1,0 % Gesamt-THC zulässig. Im Ausland gelten oft tiefere Grenzwerte. Vergleiche deshalb vor der Reise den THC-Wert auf dem Etikett mit dem Grenzwert im Zielland. Die Öle im Sortiment findest Du in der Kategorie CBD Öl.

CBD aus der Schweiz nach Deutschland mitnehmen

Deutschland regelt Hanf im KCanG. Nach § 1 Nr. 9 KCanG gilt Hanf nur als Nutzhanf, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind (Stand: Änderung vom 20. Juni 2024):

  • Der Umgang mit dem Hanf dient ausschliesslich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken, die eine missbräuchliche Verwendung ausschliessen. Der Anbau ist davon ausgenommen.
  • Der Hanf stammt aus dem Anbau in einem EU-Mitgliedstaat mit zertifiziertem Saatgut, oder sein THC-Gehalt liegt bei höchstens 0,3 %.

Hanf, der diese Bedingungen nicht erfüllt, gilt in Deutschland als Cannabis. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 KCanG ist es verboten, Cannabis einzuführen. Die Zweckbindung gilt für Nutzhanf immer. Zusätzlich muss der Hanf entweder aus dem Anbau in einem EU-Mitgliedstaat mit zertifiziertem Saatgut stammen oder höchstens 0,3 % THC enthalten. Schweizer CBD-Blüten, CBD Hash und CBD Zigaretten mit mehr als 0,3 % THC erfüllen diese Bedingung nicht, weil sie nicht aus EU-Anbau stammen. Auch ein THC-Gehalt unter 0,3 % reicht allein nicht: Ohne die Zweckbindung ist der Hanf kein Nutzhanf. Reines CBD nimmt das KCanG in § 1 Nr. 8 Bst. b von der Definition von Cannabis aus. Ein Produkt mit THC fällt aber nicht allein deshalb unter diese Ausnahme, weil es CBD enthält.

CBD im Urlaub: Grenzwerte in anderen Ländern

In der EU gibt es keinen einheitlichen Grenzwert für CBD-Produkte. Jedes Land regelt das selbst, und die Regeln ändern sich. Die folgende Tabelle zeigt drei Beispiele mit Stand 23. Oktober 2026:

Land Regel Fundstelle
Österreich Blüten von Nutzhanfsorten aus dem EU-Sortenkatalog oder der österreichischen Sortenliste sind ausgenommen, wenn der THC-Gehalt 0,3 % nicht übersteigt. Suchtgiftverordnung, Anhang I (Fassung vom 23. Oktober 2026)
Frankreich Erlaubt sind Sorten mit höchstens 0,3 % THC. Das Verbot, Rohblüten an Endkundinnen und Endkunden zu verkaufen, hat der Conseil d'État aufgehoben. Arrêté vom 30. Dezember 2021; Conseil d'État, 29. Dezember 2022, Nr. 444887
Italien Einfuhr, Abgabe, Verarbeitung und Vertrieb von Produkten aus Hanfblüten sind verboten, auch Extrakte, Harze und Öle daraus. Das Verfassungsgericht prüft die Regel, die Verhandlung ist für den 9. Februar 2027 angesetzt. Art. 18 DL 48/2025, Gesetz 80/2025; Corte costituzionale, Reg. ord. 81/2026

Für Spanien und Griechenland nennen wir keinen Grenzwert, weil uns dazu keine geprüfte Primärquelle vorliegt. Ausserhalb Europas gelten in manchen Ländern sehr strenge Betäubungsmittelgesetze. Verbindliche Auskunft gibt die Botschaft oder die Zollbehörde des Ziellandes. Frage dort vor der Reise nach, wenn Du CBD-Produkte mitnehmen willst.

Reist Du mit dem Auto, gelten zusätzlich die Regeln für THC im Strassenverkehr. In der Schweiz ist dafür ein Grenzwert für THC im Blut massgebend, nicht der Gehalt im Produkt. Die Rechtsgrundlagen dazu erklärt der Artikel CBD und Autofahren in der Schweiz. Im Ausland gelten eigene Grenzwerte.

Ausfuhr und Einfuhr von CBD in der Schweiz

Bei der Ausreise aus der Schweiz setzt das Schweizer Betäubungsmittelrecht für Produkte unter 1,0 % Gesamt-THC keine Grenze. Massgebend ist das Recht des Landes, in das Du einreist.

Bei der Rückreise in die Schweiz gilt die Schweizer Grenze. Hanf und Hanfprodukte ab 1,0 % Gesamt-THC dürfen nach Art. 8 Abs. 1 Bst. d des Betäubungsmittelgesetzes nicht eingeführt werden, ausser zu medizinischen Zwecken. Ein Produkt, das im Ausland gekauft wurde, ist deshalb nicht automatisch in der Schweiz erlaubt. Bei der Einfuhr verlangt das Merkblatt der Bundesbehörden einen Nachweis, dass der Gesamt-THC-Gehalt unter 1,0 % liegt (Abschnitt 5.11). Dieser Nachweis ist eine Analyse, die sich auf die konkrete Lieferung bezieht. Die Analyse muss von einem akkreditierten Labor (ISO/IEC 17025) oder einem GMP-Labor stammen.

Für Einweg-E-Zigaretten erhebt das BAZG zudem Tabaksteuer auf den Inhalt, auch ohne Nikotin. Bei der Einfuhr im Privatwarenverkehr gelten laut BAZG dieselben Steuersätze je Milliliter wie bei Handelswaren (Merkblatt Tabaksteuer, Ziffer 1.3.9, Stand 1. März 2026).

Dokumente und Produktdeklaration mitführen

Unterlagen machen ein Produkt nicht erlaubt, wenn es im Zielland verboten ist. Die Unterlagen helfen aber bei einer Kontrolle zu zeigen, was Du dabeihast. Sinnvoll sind:

  • die Originalverpackung mit Produktname, Hersteller und deklariertem CBD- und THC-Gehalt
  • die Rechnung oder Bestellbestätigung
  • eine Analyse des THC-Gehalts, wenn der Hersteller sie zur Charge bereitstellt

Hanfblüten, die in der Schweiz nach dem Tabakproduktegesetz verkauft werden, tragen auf der Verpackung den Hinweis «auf pflanzlicher Basis, ohne Tabak» (TabPG, SR 818.32). Dieser Hinweis ist eine Schweizer Pflicht. Für die Einstufung im Ausland hat er keine Bedeutung. Lass Produkte in der Originalverpackung und fülle sie nicht in neutrale Dosen oder Beutel um. So bleibt die Deklaration lesbar.

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