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Schweiz: Medizinisches Cannabis soll ab 2022 leichter erhältlich werden

Veröffentlicht am 1. Februar 2022

Das Schweizerische Parlament – die Bundesversammlung bestehend aus National- und Ständerat – beschloss am 19. März 2021 eine Gesetzesänderung, welche den Zugang zu medizinischem Cannabis ab 2022 erleichtern soll. Demnach würden tausende von Patient*innen, die im Rahmen ihrer Behandlung auf medizinisches Cannabis angewiesen sind, leichteren Zugang zu Cannabisarzneimitteln erhalten. Dies käme insbesondere Menschen mit Krebs oder Multipler Sklerose (MS) zugute, welche mithilfe von cannabishaltigen Arzneimitteln ihre chronischen Schmerzen lindern können. Aktuell ist der Zugang zu Cannabisarzneimitteln in der Schweiz mit einem grossen administrativen und bürokratischen Aufwand verbunden. Da Cannabis mit einem THC-Gehalt von über 1% hierzulande als verbotenes Betäubungsmittel gilt, untersteht es einem umfassenden Verkehrsverbot. THC-haltiges Cannabis darf demzufolge weder angebaut, hergestellt, eingeführt noch abgegeben werden. Dieses Verbot gilt auch für medizinisches Cannabis, welches nur mit einer Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bezogen werden darf.

In den letzten Jahren stieg die Nachfrage nach Cannabisarzneimitteln derart stark an, dass das BAG allein 2019 fast 3000 Ausnahmebewilligungen erteilen musste. Dies bringt einen grossen administrativen Aufwand mit sich und verzögert oftmals die Behandlung der Betroffenen. Zudem entspräche die grosse Anzahl von Sonderbewilligungen laut Bundesrat nicht mehr dem Ausnahmecharakter, welchen das Betäubungsmittelgesetz vorsieht. Die Gesetzesänderung soll dem Bund nun die Möglichkeit geben, das Potential von Cannabis zu medizinischen Zwecken besser zu nutzen. Dies käme nicht zuletzt den kranken Menschen zugute, welche somit mit möglichst geringem bürokratischen Aufwand Zugang zu Cannabisarzneimitteln erhalten würden.

Entsprechend sieht die Gesetzesänderung vor, dass das Verkehrsverbot für medizinisches Cannabis aufgehoben werden soll. Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken bleibt weiterhin verboten. Der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel mit medizinischem Cannabis soll derweil dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt werden – wie dies bereits bei anderen medizinisch verwendeten Betäubungsmitteln der Fall ist (z.B.: Kokain, Methadon, Morphin). Weiter wird für die Behandlung mit medizinischem Cannabis keine Ausnahmebewilligung vonseiten des BAG mehr benötigt. Dadurch soll die Therapiefreiheit gewährleistet werden, wobei nur noch die zuständigen Ärzt*innen für die Behandlung verantwortlich wären.

Ausserdem soll der gewerbliche Export von medizinischem Cannabis erlaubt werden, was wirtschaftliche Chancen für schweizerische Cannabisanbauer sowie Hersteller von pflanzlichen Arzneimitteln schaffen würde. Parallel dazu soll der landwirtschaftliche Anbau von medizinischem Cannabis durch eine Anpassung des Saat- und Pflanzgutrechts vereinfacht werden. Eine Anpassung des Heilmittelrechts ist hingegen nicht nötig, da die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen für die Herstellung von Medizinal-Cannabis bereits 2019 in das Schweizerische Arzneibuch aufgenommen wurden. Die Gesetzesänderung beinhaltet zudem ein Monitoring-Verfahren, um die Entwicklung der Verschreibung von medizinischem Cannabis zu beobachten sowie Daten zu dessen Wirkung zu gewinnen. Demnach müssen die verschreibenden Ärzt*innen dem BAG in den ersten Jahren nach Inkrafttreten der neuen Regelung Angaben zur Behandlung übermitteln.

Die Kosten für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln soll wie bisher nur in Ausnahmefällen von der obligatorischen Krankenkasse übernommen werden. Das BAG prüft jedoch, ob es bezüglich der Kostenvergütung Handlungsbedarf gibt. Die Gesetzesänderung befindet sich momentan in der Vernehmlassung.

Quelle:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/medizin-und-forschung/heilmittel/med-anwend-cannabis/gesetzesaenderung-cannabisarzneimittel.html
https://www.nau.ch/news/europa/in-der-schweiz-wird-cannabis-ab-2022-legal-verkauft-66048381

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