Was ist CBD (Cannabidiol)?

Was ist CBD (Cannabidiol)?

May 15, 2026Lisa-Marie Walter

In der Hanfpflanze (Cannabis sativa bzw. Cannabis indica) finden sich über 80 so genannte Cannabinoide. Diese weisen die chemische Struktur von Terpenphenolen auf und kommen in der Cannabispflanze vor.

In der Pflanze liegen die Cannabinoide überwiegend als Carbonsäuren vor. Das wichtigste und am meisten untersuchte Cannabinoid ist THC. Es ist für die psychotrope Wirkung von Cannabis verantwortlich. Ein weiteres wichtiges Cannabinoid, welches in der Pflanze in grösseren Mengen enthalten ist, ist CBD. Im Gegensatz zu THC weist es keine entsprechende psychoaktive Wirkung auf. Es interagiert mit verschiedenen Rezeptoren und moduliert offenbar auch die psychotrope Wirkung von THC.

Das therapeutische Potential von CBD ist bei den meisten der zahlreichen Anwendungsgebiete, welche im Internet kursieren, bisher wissenschaftlich nicht oder ungenügend belegt.

Gesetzliche Grundlagen je nach Einstufung

Das Angebot CBD-haltiger Waren ist breit: Es umfasst Rohstoffe wie z.B. Hanfblüten oder -pulver mit hohem CBD-Gehalt, Extrakte in Form von Ölen oder Pasten sowie verwendungsfertige Produkte wie z.B. Kapseln, Nahrungsergänzungsmittel, Liquids für E-Zigaretten, Tabakersatzprodukte zum Rauchen, Duftöle, Kaugummis oder Salben, die teilweise als Pflegeprodukte angeboten werden.

Mit der Zuordnung eines Produkts zu einer bestimmten Produktkategorie kommt die entsprechende schweizerische Gesetzgebung zur Anwendung. Sind die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf einen konkreten Verwendungszweck nicht erfüllt, ist ein Produkt in der Schweiz nicht verkehrsfähig und darf folglich nicht in den Handel gebracht werden.

Die Endprodukte werden einzelfallweise unter Berücksichtigung sämtlicher Merkmale wie der Zusammensetzung, der Zweckbestimmung, der Dosierung usw. eingestuft. Grundsätzlich muss die Person, welche ein Produkt in Verkehr bringt, über den Verwendungszweck Auskunft geben (z.B. Arzneimittel, Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetikum, Chemikalie). Je nach Einstufung sind für die Kontrolle unterschiedliche Vollzugsbehörden zuständig. Im Zweifelsfall ordnet die Vollzugsbehörde ein Produkt einer bestimmten Gesetzgebung zu und trifft die erforderlichen Massnahmen.

Die Zuordnung ist insbesondere für Angebote mit reinen Rohstoffen nicht eindeutig. Produkte, für die kein Spezialgesetz (z.B. Heilmittelgesetz [HMG; SR 812.21], Lebensmittelgesetz [LMG; SR 817.0]) anwendbar ist, werden vom Bundesgesetz über die Produktsicherheit (PrSG; SR 930.11) (Auffanggesetzgebung) erfasst.

Rohstoffe für die Weiterverarbeitung durch Betriebe zu Endprodukten unterliegen den Bestimmungen des Chemikaliengesetzes (ChemG; SR 813.1). Alle anderen «Rohstoffe» sind unter den Vorgaben desjenigen Rechtsgebietes in Verkehr zu bringen, das mit dem beabsichtigten oder vermutlichen Verwendungszweck korrespondiert.

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