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Mehr Nachsicht mit CBD-Konsumenten im Strassenverkehr? – ein SRF Beitrag

Veröffentlicht am 16. Oktober 2019

Ein Beitrag von SRF, André Ruch
Freitag, 09.08.2019, 16:42 Uhr,
Aktualisiert um 20:35 Uhr

Mehr Nachsicht mit CBD-Konsumenten im Strassenverkehr?

Grenzwert statt Nulltoleranz

Wer legalen CBD-Hanf konsumiert, kann bei einer Verkehrskontrolle den Führerschein verlieren. Diesen Widerspruch möchte das Bundesamt für Gesundheit beheben – und für THC einen Grenzwert wie beim Alkohol einführen.Beim Alkohol ist die Sache klar: Wer über 0.5 Promille im Blut hat und in eine Verkehrskontrolle kommt, ist den Führerschein los. Ebenso klar ist die Sache heute beim Marihuana: Wird der psychoaktive Wirkstoff THC im Blut festgestellt, ist der Ausweis weg – es gilt Nulltoleranz.

Müssen Unsicherheit beheben

Nun untersucht der Bund, ob es nicht auch für Marihuana neu einen Grenzwert geben soll wie beim Alkohol. Das Problem: Auch im legal an jedem Kiosk erhältlichen CBD-Hanf, der keine berauschende Wirkung hat, ist eine kleine Restmenge THC vorhanden. Wer CBD raucht oder als Arzneimittel zu sich nimmt, läuft Gefahr, in einer Verkehrskontrolle seinen Ausweis zu verlieren. Für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist das eine widersprüchliche Situation.

«Konsumenten von legalem Cannabis haben Mühe zu verstehen, warum sie angezeigt werden, obwohl sie bei einer Kontrolle nicht berauscht waren», erklärt Markus Jann, Leiter der Sektion politische Grundlagen und Vollzug beim BAG. «Diese Unsicherheit müssen wir beheben.» Deshalb hat das Bundesamt Mitte Juli eine Studie gestartet. Sie soll herausfinden, wo bei Cannabis die Grenze zur berauschenden Wirkung liegt. Ginge es nach dem BAG, soll ein Grenzwert für den Strassenverkehr festgelegt werden.

Wie hoch müsste ein Grenzwert sein?

Heute gibt es in Sachen THC in der Schweiz bloss eine Nachweisbarkeits-Grenze: Wird das Blut von Autolenkern getestet und weist dieses mehr als 1.5 Mikrogramm THC pro Liter auf, gilt es als erwiesen, dass Marihuana konsumiert wurde. Dieser Wert liegt aber derart nahe bei Null, dass er auch überschritten wird, wenn gar keine berauschende Wirkung verspürt wird oder diese schon längst abgeklungen ist.[vc_single_image image=”37625″ img_size=”large” alignment=”center” qode_css_animation=””]Deshalb fordert das BAG eine «Wirksamkeitsschwelle» – bis Februar 2020 soll die Studie in Zusammenarbeit mit der Uni Basel erste Resultate bringen, wo diese liegen könnte. Teil der Studie ist auch der Vergleich mit anderen Ländern: So gilt in Grossbritannien etwa ein Grenzwert von 2.0 Mikrogramm THC pro Liter Blut, in Holland 3.0 Mikrogramm.

Widerstand ist vorprogrammiert

Um einen neuen Grenzwert für THC festzulegen, wäre allerdings eine Gesetzesrevision nötig. Die Politik müsste also aktiv werden – und dort ist ein neuer Grenzwert hoch umstritten. «Ich finde es sehr fragwürdig, wie das BAG da vorprescht», sagt etwa SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler. Sie befürchtet eine schrittweise Legalisierung von Cannabis – ein Grenzwert für den Strassenverkehr sei ein weiterer Schritt in diese Richtung.

Dabei sei die Nulltoleranz gerade im Verkehr wichtig. «CBD-Hanf wirkt wie ein Schlaf- oder Beruhigungsmittel. Damit sollte man wirklich nicht Auto fahren dürfen.» Die SVP-Nationalrätin zeigt sich befremdet, dass das Bundesamt Steuergelder «für solch unsinnige Studien» ausgibt.