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CBD Hasch legal in der Schweiz

Veröffentlicht am 28. September 2022

Die Waadtländer Nationalrätin Léonore Porchet verlieh mit ihrer Motion im Dezember 2021 beim Bundesrat, dass der THC-Grenzwert von 1% auch CBD Hasch und Cannabisharz (Pollinate) einschliessen sollte. Auch die IG Hanf intervenierte mit der Meinung, dass Cannabisharz mit einem THC-Wert von <1% gleichanzusehen sei wie CBD Blüten mit demselben THC-Gehalt. Die beiden Produkte trotz identischem THC-Gehalt gesetzlich zu unterscheiden, mache nur wenig Sinn.

THC-Grenzwert von 1% gilt in der Schweiz ab August 2022 auch für Cannabisharz (Pollinate).

Die Interventionen zeigen nun endlich Wirkung: Ab August 2022 ist auch Cannabisharz mit unter 1% THC in der Schweiz ein verkehrsfähiges Produkt und gesetzlich gleichgestellt wie CBD Blüten und CBD Öl.

Die Ungleichbehandlung von Cannabisharz im Vergleich zu Produkten mit einem THC-Gehalt von mindestens 1% war der Schweizer Cannabisbranche schon länger ein Dorn im Auge. Bereits im November 2021 nahm die IG Hanf Stellung zum Ausführungsrecht und wies ausdrücklich darauf hin, dass eine Zulassung verschiedener Darreichungsformen zu unterstützen und zu begrüssen ist.

Nationalrätin Léonore Porchet verlieh mit ihrer Motion an den Bundesrat dem Anliegen, einen aus der Sicht der IG Hanf unlogischen «technischen Fehler» im Betäubungsmittelgesetz zu korrigieren, zusätzlichen Nachdruck. Nur Pflanzen oder Pflanzenteile und Präparate daraus, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1% enthalten, gelten im betäubungsmittelrechtlichen Sinne als Cannabis. In Ihrer Interpellation wies die Waadtländer Nationalrätin den Bundesrat darauf hin, dass CBD Hasch aber bis heute noch anders behandelt wird als CBD Öle, Tinkturen, CBD Blüten oder Stecklinge, selbst nach der obengenannten Anerkennung vom Bundesrat.

Diesem Ersuchen wird nun nachgekommen und das Verzeichnis der Betäubungsmittelverordnung so angepasst, dass der THC-Grenzwert von 1% auch für Cannabisharz gilt. Durch diese Antwort des Bundesrates wird nicht nur eine betäubungsmittelrechtliche Logik mit einem einheitlichen Kriterium für die Klassifikation von Cannabis und sämtlichen Cannabiszubereitungen als Betäubungsmittel hergestellt, sondern auch endlich Klarheit für den Vollzug geschaffen.

Ebenfalls wurde dadurch die Stellungnahme der IG Hanf in Bezug auf das Ausführungsrecht der gegenwärtigen Überprüfung des Betäubungsmittelrechts bezüglich der Aufhebung des Verbots von Cannabis zu medizinischen Zwecken anerkannt und akzeptiert. Die neue Gesetzgebung ist diesen Sommer, im August 2022, zusammen mit der Änderung des Ausführungsrechts BetmG (Medizinalcannabis) in Kraft getreten.

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Herstellungsprozess und Gesetzgebung von Cannabisharz

Hasch ist eine Form von Cannabisextrakt, welche aus den Harzdrüsen der Cannabispflanze hergestellt wird. Diese Harzdrüsen produzieren die meisten Cannabinoide, was sie überaus wertvoll macht. Für die Herstellung von Hasch werden diese Harzdrüsen von der Pflanze getrennt und anschliessend durch Druck und Wärme zu Haschisch verarbeitet. Knospen und deren Trim sind für diesen Prozess die wichtigsten Zutaten, da sich dort die meisten Harzdrüsen befinden. Natürlich können für die Herstellung von Cannabisharz auch die anderen Pflanzenteile verwendet werden, jedoch mit weniger wertvollen Cannabinoiden.

Wichtig hervorzuheben ist, dass das Trennen der Harzdrüsen von der Cannabispflanze alleine noch kein Hasch produziert sondern lediglich Kief. Kief ist eine andere Form von Cannabisextrakt, aber auch den Rohstoff für die Haschherstellung. Erst Wärme und Druck lassen die Harzdrüsen aufbrechen und schmelzen, was einen Einfluss auf den Geschmack, die Konsistenz und die Wirkung von dem fertigen Produkt hat.

Kurz gesagt entsteht ohne Druck und Wärme kein Hasch. Jedoch kann die verwendete Methode für die Kiefgewinnung einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Haschs haben und feine Unterschiede bewirken. Aus diesem Grund gibt es verschiedene Varianten der Haschherstellung, da die Kiefgewinnung die Art des Haschs, bzw. das Endprodukt bestimmen kann.

Neben der Kiefgewinnung kann sich natürlich auch das verwendete Pflanzenmaterial negativ oder positiv auf die Qualität des Haschischs auswirken. Dabei können für die Kiefgewinnung, wie bereits erwähnt, auch ganze Pflanzen verwendet werden. Das Beste Kief wird jedoch in den Knospen und deren Trim gefunden.

Hasch und dessen Ursprung

Ursprünglich stammt der Begriff und das Produkt Haschisch aus Marokko. Die Herstellung wurde dort bereits über Jahrhunderte perfektioniert. Traditionell wird das Harz, also das eigentliche Haschisch aus den geschlagenen Hanfdrüsen gepresst. Laut UNOCD-Studie (UNOCD=Vereinte Nationen für Drogen-und Verbrechensbekämpfung) ist Afghanistan grösster Ertragsproduzent, jedoch bleibt Marokko nach wie vor weltweit das grösste Cannabisbauland.

Das Rif-Gebirge gilt in Marokko als Hauptgebiet, welches sich gerade wegen guten Wetterbedingungen besonders für den Cannabisanbau eignet. Die Kiff Herstellung ist in Marokko aber seit 1957 illegal. Es wird jedoch angenommen, dass es die Haupteinnahmequelle für rund 80’000 Familien ist und somit mehr Einnahmen generiert als der Tourismus. Trotzdem muss der durchschnittliche Cannabis-Bauer in einem ganzen Jahr mit einem westeuropäischen Monatslohn auskommen.

Quelle:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214411
https://ighanf.ch/news-aus-bern/
https://www.zamnesia.com/de/blog-die-5-besten-methoden-um-hasch-herzustellen-n922

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