Home / CBD Blog / Cannabis-Pilotversuche zu Genusszwecken

Cannabis-Pilotversuche zu Genusszwecken

Veröffentlicht am 9. März 2022

Im Mai 2021 änderte die schweizerische Bundesversammlung das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), um Pilotversuche mit der kontrollierten Abgabe von THC-haltigem Cannabis zu «Genusszwecken» zu ermöglichen. Ziel dieser Pilotversuche ist es, die wissenschaftliche Grundlage für die künftige gesetzliche Regelung von Cannabis zu schaffen. Die Gesetzesänderung, deren Grundlage Artikel 8a des BetmG bildet, verfolgt ein explizit wissenschaftliches Ziel. Entsprechend werden die wissenschaftlichen Pilotversuche örtlich und zeitlich begrenzt durchgeführt. Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen vorerst für 10 Jahre – also bis im Mai 2031 – gelten.

Die Pilotversuche beginnen 2022 und werden nicht vom Bund selbst, sondern von interessierten Gemeinden, Städten oder Universitäten durchgeführt. Die Städte Zürich und Basel reagierten rasch auf das neue Gesetz und bereiten beide bereits Pilotprojekte vor. In Zürich konnten sich bis Ende 2021 Apotheken und Clubs melden, welche am Pilotversuch «Züri Can – Cannabis mit Verantwortung» teilnehmen wollen. Die Stadt Basel, deren Projekt auf 3 Jahre ausgelegt ist, will ihrerseits Mitte 2022 mit dem Verkauf von Cannabis in Apotheken beginnen. Gemäss nau.ch seien auch andere Städte und Gemeinden im Begriff, Pilotprojekte zu starten. Die einzelnen Studien sind auf 5000 Teilnehmende beschränkt. In unserem CBD Shop kannst du jetzt schon legal CBD Öl und Blüten kaufen.

Der genaue Ablauf der Pilotversuche gestaltet sich wie folgt: In einem ersten Schritt wählt die Studienleitung des jeweiligen Pilotversuches Anbauende und Herstellende von Cannabis aus, welche für die Cannabis-Bereitstellung in Frage kommen. Dies können Herstellende von Medizinalhanf und/oder Produzenten von legalem CBD-Hanf sein. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sei es gar denkbar, dass Hanfpioniere aus den 80-er und 90-er Jahren, welche bis jetzt oft illegal Cannabis anbauten, unter strenger Kontrolle für die Pilotversuche eingespannt werden könnten. Insgesamt dürften für die Pilotversuche mehrere Tonnen Cannabis nötig sein. Zudem müssen die verwendeten Cannabis-Produkte, wenn immer möglich, Schweizer Herkunft sein und den Regeln der Schweizer Biolandwirtschaft entsprechen.

Nach erfolgreicher Prüfung der Gesuche der Cannabis-Herstellenden beginnt der Studienteil der Pilotversuche. Dazu werden zuerst Studien-Teilnehmende rekrutiert, welche gewisse Bedingungen erfüllen müssen. Die Teilnehmenden müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Ausserdem müssen die sie ihren Wohnsitz in dem Kanton haben, in dem der jeweilige Pilotversuch durchgeführt wird. Die Teilnahme kann jederzeit widerrufen werden. Im Rahmen der Studien können die Teilnehmenden pro Monat maximal 10 Gramm THC-haltiges Cannabis beziehen. Die Pilotversuche werden wissenschaftlich begleitet und die jeweilige Studienleitung muss das BAG jährlich über den Verlauf des Pilotversuches sowie über die abgegebenen und gelagerten Mengen informieren. Die Ergebnisse des jeweiligen Projektes müssen in einem Forschungsbericht dokumentiert werden. Das BAG ist dazu verpflichtet, diese Forschungsberichte laufend zu veröffentlichen. Die wissenschaftliche Begleitung und die Veröffentlichung der Berichte ist insbesondere im Hinblick auf eine allfällige Gesetzesänderung wichtig.

Mit den jetzigen Pilotversuchen begeht die Schweiz einen weiteren Schritt in Richtung Erforschung und womöglich Legalisierung von Cannabis. Damit folgt die Eidgenossenschaft einem Trend in Nordamerika und Westeuropa, wo THC-haltiges Cannabis zu «Genusszwecken» in verschiedenen Ländern bereits erlaubt ist.

Basel hat als erste Stadt die Abgabe erlaubt. Lese hier mehr dazu.

Quelle:
https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesund-leben/sucht-und-gesundheit/cannabis/pilotprojekte.html
https://www.nau.ch/news/europa/in-der-schweiz-wird-cannabis-ab-2022-legal-verkauft-66048381
https://www.srf.ch/news/schweiz/bag-pilotprojekte-wer-liefert-das-verbotene-cannabis

Altersbestätigung

Mit klicken auf "Ja" bestätige ich, dass ich das notwendige Alter von 18 habe und diesen Inhalt sehen darf.

Oder

Dieser Webshop richtet sich an Personen ab 18 Jahren wohnhaft in der Schweiz und Liechtenstein.